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Bundesverfassungsgericht urteilt zur Parteienfinanzierung
Beschwerden von Parteien gegen Erhöhung abgewiesen
Gericht bestätigt Entscheidung des Bundeswahlausschusses
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerden von fünf Parteien gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung durch den Bundestag abgewiesen. Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bestätigte damit die Entscheidung des Bundeswahlausschusses vom 8. Juli 2021, die Parteienfinanzierung ab 2023 um 20 Prozent zu erhöhen. Die Beschwerdeführer hatten unter anderem argumentiert, die Erhöhung sei nicht gerechtfertigt und verstoße gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Erhöhung sei "sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig". Die Parteien müssten ihre Aufgaben in einer zunehmend komplexen Gesellschaft erfüllen können, was mit Kosten verbunden sei. Die Erhöhung trage dazu bei, die Funktionsfähigkeit des demokratischen Parteienwesens zu gewährleisten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach über die Parteienfinanzierung entschieden. So hatte es 2018 die Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung für Parteien für verfassungswidrig erklärt.
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